ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zum Vollwartungsvertrag
Das von,
Hörakustik Otterndorf GbR
Inh.: R. Süptitz & T. Karwoth
Reichenstr. 9
21762 Otterndorf
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angebotene Vollwartungs-Paket erweitert die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Kunden vor allem in Bezug auf
Wartung und Reparaturen für Hörsysteme und Zubehör ge-
genüber dem beteiligten Kunden.
1. Umfang des Vollwartungs-Pakets
(1) Voraussetzung für die Erweiterung der gesetzlichen
Gewährleistungsrechte ist der Abschluss des Vollwar-
tungsvertrags mit dem Händler. Die Rechte aus diesem
Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Der Vollwartungsvertrag beinhaltet die nachfolgenden
Service- und Dienstleistungen:
✓ Kostenfreie Reparaturen während der gesamten Ver-
tragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (keine kostenfrei-
en Reparaturen bei Schäden, die aufgrund unsachge-
mäßer Behandlung und Pflege, chemischer Einflüsse,
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, eigenmäch-
tige Reparaturversuche, Eintauchen in Wasser oder
Überbeanspruchung entstanden sind sowie bei Schä-
den, die durch Dritte oder nicht autorisierte Servicestel-
len verursacht werden)
✓ Kostenfreie Batterien für die Hörsysteme während der
gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre
(nicht übertragbar)
✓ Kostenfreier Austausch von Filtern, Schläuchen und
Kleinteilen
2. Vertragslaufzeit des Vollwartungs-Pakets
(1) Der Händler räumt dem Kunden zusätzlich zu den ge-
setzlichen Mängelrechten auf die jeweiligen Produkte die
unter Nr. 1 Abs. 2 genannten zusätzlichen Service- und
Dienstleistungen für die Dauer der vereinbarten Laufzeit
des Vollwartungsvertrages, mindestens jedoch für 1 (ein)
Jahr, maximal für 6 (sechs) Jahre ein. Die Frist beginnt mit
dem Rechnungsdatum, sofern nicht zwischen den Par-
teien ein anderer Leistungsbeginn vereinbart ist.
(2) Der räumliche Geltungsbereich des Vollwartungsver-
trags erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik
Deutschland. Nach Ablauf eines Jahres kann diese Ver-
einbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem
Monat zum Ablauf des Folgemonats gekündigt werden.
3. Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrags
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vollwartungs-
vertrages ist, dass der Kunde dem Händler eine Prüfung er-
möglicht (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu
achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transport-
weg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für
die Beantragung des Vollwartungs-Pakets ist eine Rech-
nungskopie der Ware beizufügen, damit der Händler prüfen
kann, ob die Frist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungs-
kopie kann der Händler die Leistung ablehnen.
4. Versandkosten
Es entstehen dem Kunden keine Versandkosten, d.h., der
Händler erstattet etwaige Versandkosten für den Hinver-
sand der Ware.
5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Durch den Vollwartungsvertrag werden die gesetzlichen
Rechte des Kunden gegenüber dem Händler bei Mängeln
aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nicht
eingeschränkt und können in vollem Umfang in Anspruch
genommen werden. Von diesem Versprechen bleiben etwai-
ge bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte gegen-
über dem Händler folglich unberührt. Dieser Vollwartungs-
vertrag verletzt die gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern
erweitert die Rechtsstellung des Kunden.
6. Gewährleistungsfall
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Män-
geln (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadens-
ersatz), die von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen
werden können. Die Leistungen gelten zusätzlich zur ge-
setzlichen Gewährleistung und schränken diese nicht ein.