ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zum Vollwartungsvertrag

 

Das von,

 

Hörakustik Otterndorf GbR

Inh.: R. Süptitz & T. Karwoth

Reichenstr. 9

21762 Otterndorf

04751 4044206

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www.hoerakustik-Otterndorf.de

 

angebotene Vollwartungs-Paket erweitert die gesetzlichen

Gewährleistungsrechte des Kunden vor allem in Bezug auf

Wartung und Reparaturen für Hörsysteme und Zubehör ge-

genüber dem beteiligten Kunden.

 

1. Umfang des Vollwartungs-Pakets

(1) Voraussetzung für die Erweiterung der gesetzlichen

Gewährleistungsrechte ist der Abschluss des Vollwar-

tungsvertrags mit dem Händler. Die Rechte aus diesem

Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

(2) Der Vollwartungsvertrag beinhaltet die nachfolgenden

Service- und Dienstleistungen:

 

✓ Kostenfreie Reparaturen während der gesamten Ver-

tragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (keine kostenfrei-

en Reparaturen bei Schäden, die aufgrund unsachge-

mäßer Behandlung und Pflege, chemischer Einflüsse,

Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, eigenmäch-

tige Reparaturversuche, Eintauchen in Wasser oder

Überbeanspruchung entstanden sind sowie bei Schä-

den, die durch Dritte oder nicht autorisierte Servicestel-

len verursacht werden)

 

✓ Kostenfreie Batterien für die Hörsysteme während der

gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre

(nicht übertragbar)

 

✓ Kostenfreier Austausch von Filtern, Schläuchen und

Kleinteilen

 

2. Vertragslaufzeit des Vollwartungs-Pakets

(1) Der Händler räumt dem Kunden zusätzlich zu den ge-

setzlichen Mängelrechten auf die jeweiligen Produkte die

unter Nr. 1 Abs. 2 genannten zusätzlichen Service- und

Dienstleistungen für die Dauer der vereinbarten Laufzeit

des Vollwartungsvertrages, mindestens jedoch für 1 (ein)

Jahr, maximal für 6 (sechs) Jahre ein. Die Frist beginnt mit

dem Rechnungsdatum, sofern nicht zwischen den Par-

teien ein anderer Leistungsbeginn vereinbart ist.

 

(2) Der räumliche Geltungsbereich des Vollwartungsver-

trags erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik

Deutschland. Nach Ablauf eines Jahres kann diese Ver-

einbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem

Monat zum Ablauf des Folgemonats gekündigt werden.

 

3. Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrags

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vollwartungs-

vertrages ist, dass der Kunde dem Händler eine Prüfung er-

möglicht (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu

achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transport-

weg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für

die Beantragung des Vollwartungs-Pakets ist eine Rech-

nungskopie der Ware beizufügen, damit der Händler prüfen

kann, ob die Frist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungs-

kopie kann der Händler die Leistung ablehnen.

 

4. Versandkosten

Es entstehen dem Kunden keine Versandkosten, d.h., der

Händler erstattet etwaige Versandkosten für den Hinver-

sand der Ware.

 

5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Durch den Vollwartungsvertrag werden die gesetzlichen

Rechte des Kunden gegenüber dem Händler bei Mängeln

aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nicht

eingeschränkt und können in vollem Umfang in Anspruch

genommen werden. Von diesem Versprechen bleiben etwai-

ge bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte gegen-

über dem Händler folglich unberührt. Dieser Vollwartungs-

vertrag verletzt die gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern

erweitert die Rechtsstellung des Kunden.

 

6. Gewährleistungsfall

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Män-

geln (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadens-

ersatz), die von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen

werden können. Die Leistungen gelten zusätzlich zur ge-

setzlichen Gewährleistung und schränken diese nicht ein.